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Außergerichtliche Vertretung

Außergerichtliche Vertretung

Die Kosten bestimmen sich nach der Höhe des Gegenstandswerts gemäß Nr. 2300 ff. VV RVG. Diese Kosten können Sie in diesem Kostenrechner auch selbst berechnen. Der Rechner dient dabei als grober Orientierungswert, im Einzelfall können sich selbstverständlich Unterschiede ergeben. 

Gerne treffen wir mit Ihnen auch eine Vergütungsvereinbarung.

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