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Außergerichtliche Vertretung

Außergerichtliche Vertretung

Im Falle eines unverschuldeten Unfalls ist die außergerichtliche Vertretung für Sie kostenfrei, da die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihre Anwaltskosten übernehmen muss. Die Kosten bestimmen sich dabei nach der Höhe des Streitwerts gemäß Nr. 2300 ff. VV RVG. Diese Kosten können Sie in diesem Prozesskostenrechner auch selbst berechnen. Der Rechner dient dabei als grober Orientierungswert, im Einzelfall können sich selbstverständlich Unterschiede ergeben. 

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