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Gerichtliche Vertretung

Gerichtliche Vertretung

Die Kosten bestimmen sich dabei nach der Höhe des Streitwerts gemäß Nr. 3100 ff. VV RVG. Diese Kosten können Sie in diesem Prozesskostenrechner auch selbst berechnen. Der Rechner dient dabei als grober Orientierungswert, im Einzelfall können sich selbstverständlich Unterschiede ergeben. 

Gerne treffen wir mit Ihnen auch eine Vergütungsvereinbarung.

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