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Gerichtliche Vertretung
Gerichtliche Vertretung
Im Falle eines unverschuldeten Unfalls und Obsiegens vor Gericht ist die gerichtliche Vertretung für Sie kostenfrei, da der Gegner Ihre Anwaltskosten übernehmen muss. Die Kosten bestimmen sich dabei nach der Höhe des Streitwerts gemäß Nr. 3100 ff. VV RVG. Diese Kosten können Sie in diesem Prozesskostenrechner auch selbst berechnen. Der Rechner dient dabei als grober Orientierungswert, im Einzelfall können sich selbstverständlich Unterschiede ergeben.
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