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Image by Anthony Tyrrell

Ablauf der Unfallabwicklung

Hat man einen Unfall ist man schnell in der Sache überfordert. Ich helfe Ihnen dabei weiter!

Zunächst werde ich Sie kompetent zum Fall aufklären und den Unfall sowie Ihre Erfolgsaussichten kostenfrei prüfen. Dabei ermittle ich für Sie auch die gegnerische Versicherung, bei welcher ich die Schadensersatzansprüche geltend machen werde. Gemeinsam füllen wir die Dokumente aus, welche die Versicherung zur Prüfung des Falls benötigen wird. Weiter berate ich Sie zu möglichen Abrechnungsarten, denn Sie sind nicht gezwungen, Ihr Fahrzeug zu reparieren (sog. fiktive Abrechnung).

Sodann vermittle ich Ihnen einen kompetenten Gutachter, welcher Ihren Schaden professionell und beweiskräftig aufnehmen wird. Dies ist von elementarer Wichtigkeit, um Ihren Schaden effektiv gegenüber der Versicherung geltend zu machen. Dieser wird dann die Schadenshöhe feststellen.

Sollte es im Gutachten zu Besonderheiten kommen (etwa Totalschaden) erkläre ich Ihnen sodann anschaulich, welche Möglichkeiten Sie haben und welche Einschränkungen bestehen.

Sobald mir das Gutachten vorliegt, werde ich gegenüber der gegnerischen Versicherung Ihre Rechtsposition darlegen, um Haftungszusage beten und Ihren Schaden beziffern. Dabei mache ich für Sie nicht nur den eigentlichen Schaden am Fahrzeug geltend, sondern verlange stets auch die Sachverständigen- und Rechtsanwaltsgebühren von der gegnerischen Versicherung ersetzt.

Nach erfahrungsgemäß 3-5 Wochen meldet sich die Versicherung bezüglich der Abrechnung. Natürlich werde ich bereits davor mit Standnachfragen probieren den Prozess soweit wie möglich zu überprüfen und zu beschleunigen. Sobald mir der Prüfbericht der Versicherung vorliegt, gehe ich diesen nochmals bei etwaigen Kürzungen durch und prüfe, ob diese Kürzungen rechtlichen Bestand haben. Ein Standardfall von Kürzungen ist etwa der Verweis auf eine günstigere Vergleichswerkstatt, welcher allerdings insbesondere bei neueren, als auch scheckheftgepflegten Fahrzeugen nicht zumutbar ist. Dies gehe ich mit Ihnen dann nochmals im Detail durch. Bei unzumutbaren Kürzungen fordere ich die gekürzte Summe selbstverständlich nach, damit auch die Ihnen tatsächlich zustehende Schadensersatzsumme ausgezahlt wird.

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