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Polizeiwagen-Leuchten

Fahrerflucht

Nicht selten geschieht es, dass nach einem Unfallereignis der Schädiger sich unerlaubt vom Unfallort entfernt. Dies ist eine Strafrat nach § 142 StGB.

Sind Sie Opfer einer solchen Unfallflucht geworden, helfe ich Ihnen sehr gerne bei der Inanspruchnahme Ihrer Rechte weiter.

Zunächst werte ich gemeinsam mit Ihnen die Beweislage aus und berate Sie zu den Erfolgsaussichten. Zur Sicherstellung von Beweisen vermittle ich Ihnen gerne kompetente Gutachter.

Gerne unterstütze ich Sie bei der Stellung einer Anzeige bei der zuständigen Polizeiinspektion. Weiter unterstütze ich Sie auch vor anderen Behörden, etwa durch Stellung einer Halterabfrage bei der zuständigen Zulassungsstelle.

Sofern der Unfallgegner ausfündig gemacht werden konnte, ermittle ich die gegnerische Versicherung und mache Ihren Schaden geltend. Details zu Ablauf finden Sie dazu hier: Ablauf.

Für weitere Informationen bitte ich Sie mich direkt zu kontaktieren.

Image by Andrea Ferrario
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