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Polizeiwagen-Leuchten

Fahrerflucht

Nicht selten geschieht es, dass nach einem Unfallereignis der Schädiger sich unerlaubt vom Unfallort entfernt. Dies ist eine Strafrat nach § 142 StGB.

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Sind Sie Opfer einer solchen Unfallflucht geworden, helfe ich Ihnen sehr gerne bei der Inanspruchnahme Ihrer Rechte weiter.

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Zunächst werte ich gemeinsam mit Ihnen die Beweislage aus und berate Sie zu den Erfolgsaussichten. Zur Sicherstellung von Beweisen vermittle ich Ihnen gerne kompetente Gutachter.

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Gerne unterstütze ich Sie bei der Stellung einer Anzeige bei der zuständigen Polizeiinspektion. Weiter unterstütze ich Sie auch vor anderen Behörden, etwa durch Stellung einer Halterabfrage bei der zuständigen Zulassungsstelle.

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Sofern der Unfallgegner ausfündig gemacht werden konnte, ermittle ich die gegnerische Versicherung und mache Ihren Schaden geltend. Details zu Ablauf finden Sie dazu hier: Ablauf.

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Für weitere Informationen bitte ich Sie mich direkt zu kontaktieren.

Image by Andrea Ferrario
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