top of page
Car wreck_edited.jpg

Wirtschaftlicher Totalschaden

Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen.

Im Rahmen von Totalschäden gibt es zu beachtende Besonderheiten! Diese möchte ich Ihnen hier darstellen. Ich bitte Sie zu beachten, dass diese Darstellung natürlich stark vereinfacht und insofern unverbindlich ist. Für konkretere Beratung, wenden Sie sich bitte direkt an mich.

Abrechnung des Fahrzeugschadens: Das Vier-Stufen-Modell des BGH

Zur Abrechnung des Schadens gibt es nach Rechtsprechung des BGH vier zu beachtende Stufen. In welche Stufe das konkrete Schadensereignis fällt bestimmt sich nach der relativen Höhe der Reparaturkosten. Als sehr zu empfehlende Kurzzusammenfassung bietet sich der Aufsatz "Das Vier-Stufen-Modell des BGH" in NJW-Spezial 2019, 457 an, welcher hier teils zitiert wird.

Wirtschaftliche Totalschäden fallen unter Stufe 3 und 4 dieser Rechtsprechung.

Stufe 3: Die Reparaturkosten liegen zwischen Wiederbeschaffungswert und weiteren 30 % (130 %-Bereich)

 

​Eine konkrete Abrechnung auf Brutto-Reparaturkostenbasis ist nur bei fachgerechter Reparatur gemäß Gutachten und Weiterbenutzung, in der Regel für mindestens 6 Monate, möglich (vgl. BGH, Urteil vom 8. 12. 2009 - VI ZR 119/09). Entscheidend ist dabei der Wille zur Weiternutzung im Zeitpunkt der Geltendmachung. Eine erzwungene Nutzungsaufgabe (z.B. finanzielle Gründe, Totalschaden) führt nicht zur Verneinung des Behaltewillens (vgl. BGH, Beschluss v. 26.05.2009, Az. VI ZB 71/08).

 

Die Abrechnung auf Reparaturkostenbasis ist auch bei fachgerechter Reparatur in Eigenregie und Weiterbenutzung, in der Regel für mindestens 6 Monate, möglich, vgl. BGH, Urteil vom 27. 11. 2007 - VI ZR 56/07.

Im Falle einer Teilreparatur werden die tatsächlich angefallenen Reparaturkosten bis zur Höhe Wiederbeschaffungswertes ersetzt (vgl. BGH, Urteil vom 8. 12. 2009 - VI ZR 119/09).

Wollen Sie nicht reparieren, sondern fiktiv abrechnen, ist der Schadensersatzanspruch nunmehr auf den Netto-Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert brutto minus Restwert) gedeckelt. Dieser Deckelung kann nunmehr auch nicht durch Beweis des Integritätsinteresses entgangen werden.

Für weitere Informationen bitte ich Sie mich direkt zu kontaktieren.

Stufe 4: Der Reparaturaufwand ist höher als der Wiederbeschaffungswert + 30 % (Über-130 %-Bereich)

In diesem Fall kann der Geschädigte grundsätzlich nur auf der Wiederbeschaffungsbasis abrechnen also ist Schadensersatz gedeckelt auf Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert minus Restwert).

 

Wird tatsächlich ein Ersatzfahrzeug beschafft, kann die Abrechnung konkret auf Brutto-Wiederbeschaffungsbasis erfolgen (dann also Wiederbeschaffungswert brutto minus Restwert brutto)

 

Wird von einer Ersatzbeschaffung abgesehen, so ist der Geschädigte auf eine fiktive Abrechnung auf Netto-Wiederbeschaffungsbasis beschränkt (dann also Wiederbeschaffungswert netto minus Restwert).

 

​An- und Abmeldegebühren sind nicht ersatzfähig bei fiktiver Abrechnung. Ersetzt werden sie nur, wenn sie tatsächlich angefallen sind, siehe etwa Kammergericht Berlin, Urteil vom 01.03.2004 - 12 U 96/03.

 

Der Geschädigte kann nicht reparieren und beschränkt auf 130 % Ersatz fordern (vgl. BGH, Urteil vom 10. 7. 2007 - VI ZR 258/06). Auch kann er nicht eine Teilreparatur durchführen und deren Bezahlung verlangen.

 

Der Geschädigte kann jedoch auf Reparaturkostenbasis abrechnen, wenn bei fachgerechter Reparatur mit Gebrauchtteilen die Kosten den Wiederbeschaffungswert (100 %-Grenze) nicht übersteigen (BGH, Urt. v. 14. 12. 2010 − VI ZR 231/09). Um das Integritätsinteresse zu beweisen, muss er das Auto dann in der Regel für mindestens 6 Monate halten (BGH, Urteil vom 8. 12. 2009 - VI ZR 119/09). Entscheidend ist dabei der Wille zur Weiternutzung im Zeitpunkt der Geltendmachung. Eine erzwungene Nutzungsaufgabe (z.B. finanzielle Gründe, Totalschaden) führt nicht zur Verneinung des Behaltewillens (vgl. BGH, Beschluss v. 26.05.2009, Az. VI ZB 71/08).

Für weitere Informationen bitte ich Sie mich direkt zu kontaktieren.

Image by Olena Bohovyk
bottom of page