Kosten
Sehr gerne informiere ich Sie unverbindlich über die Kosten Ihrer Rechtsangelegenheit. Diesbezüglich bitte ich Sie mich zu kontaktieren.
Kostenlose Erstberatung
Eine unverbindliche Erstberatung erhalten Sie bei mir kostenfrei. Informieren Sie mich dabei auch gerne über das eventuelle Vorhandensein einer Verkehrsrechtsschutzversicherung.
Außergerichtliche Vertretung
Im Falle eines unverschuldeten Unfalls muss dem Grunde nach die gegnerische Versicherung die Kosten der außergerichtlichen Vertretung tragen. Die Kosten bestimmen sich dabei nach der Höhe des Gegenstandswerts gemäß Nr. 2300 ff. VV RVG. Diese Kosten können Sie in diesem Prozesskostenrechner auch selbst berechnen. Der Rechner dient dabei als grober Orientierungswert, im Einzelfall können sich selbstverständlich Unterschiede ergeben, etwa bei Kürzungen.
Gerichtliche Vertretung
Im Falle eines unverschuldeten Unfalls und Obsiegens vor Gericht ist die gerichtliche Vertretung für Sie dabei kostenfrei, da der Gegner Ihre Anwaltskosten übernehmen muss. Die Kosten bestimmen sich dabei nach der Höhe des Streitwerts gemäß Nr. 3100 ff. VV RVG. Diese Kosten können Sie in diesem Prozesskostenrechner auch selbst berechnen. Der Rechner dient dabei als grober Orientierungswert, im Einzelfall können sich selbstverständlich Unterschiede ergeben.
Honorarvereinbarung
Gerne treffen wir mit Ihnen eine Honorarvereinbarung. Setzen Sie sich diesbezüglich sehr gerne mit mir in Kontakt, um das Honorar genauer zu besprechen.