Strafbefehl? - Ich helfe weiter!
Sie haben einen Strafbefehl bekommen und sind sich nicht sicher, ob sich ein Einspruch lohnt? Ich helfe Ihnen gerne weiter. Kostenfrei prüfe ich die Erfolgsaussichten eines Einspruchs für Sie!
Das Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren mit welchem Vergehen nach § 12 Abs. 2 StGB geahndet werden können. Ein Strafbefehl wird dann beantragt, wenn es sich um Fälle leichter und mittlerer Kriminalität handelt, bei welchen die Staatsanwaltschaft eine Hauptverhandlung für entbehrlich hält.
Besonders beim Strafbefehl, ist die Tatsache, dass ohne jegliche mündliche Hauptverhandlung der Beschuldigte rechtskräftig verurteilt werden kann, wenn kein Einspruch eingelegt wird.
Das Strafbefehlsverfahren steht dabei oftmals in Kritik, da der Strafbefehl nur oberflächlich durch einen Richter überprüft wird, grundsätzlich also die Staatsanwaltschaft entscheidet, ohne dass eine tiefere inhaltliche Überprüfung des Strafbefehls geschieht.