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Gutachter
Im Falle eines Unfalls haben Sie ein Recht auf freie Wahl eines Gutachters, welcher Ihren Schaden professionell und beweiskräftig aufnimmt.
Dieses Recht sollten Sie unbedingt in Anspruch nehmen.
Gegenüber einem bloßen Kostenvoranschlag werden in einem Gutachten neben den Reparaturkosten weitere wichtige Schadensposten, wie Nutzungsausfallentschädigung und Wertminderung, aufgeführt. Weiter enthält ein Gutachten hochwertige Lichtbilder, welche der Beweissicherung dienen.
Im Falle eines unverschuldeten Unfalls muss grundsätzlich die gegnerische Versicherung die Kosten eines Sachverständigengutachtens tragen.
Gerne vermittle ich Ihnen kompetente Gutachter, die Ihren Schaden beweiskräftig aufnehmen.
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