Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Mittels eines Einspruchs können Bußgeldbescheide angefochten werden. Dieser muss binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids erfolgen.
Gerne prüfe ich Ihren Bußgeldbescheid und gebe Ihnen kostenfrei über die Erfolgsaussichten eines Einspruches Auskunft. Sollten Sie sich für einen Einspruch entscheiden, lege ich diesen sehr gerne für Sie ein.
Danach wird die zuständige Bußgeldstelle den Einspruch prüfen. Dafür sammelt diese weitere Beweise und bewertet diese im sog. Zwischenverfahren. Hierbei kann es dazu kommen, dass die zuständige Bußgeldstelle nach Auswertung der Beweise dem Einspruch stattgibt.
Sollte die Bußgeldstelle den Einspruch nicht stattgeben, übergibt Sie das Verfahren an die Staatsanwaltschaft und es kommt zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht. Nach dieser Hauptverhandlung ergeht eine Entscheidung. Dabei können Sie freigesprochen, das Verfahren eingestellt oder verurteilt werden.
Sollten Sie mit dem Urteil nicht einverstanden sein, können Sie Rechtsbeschwerde gegen das Urteil einlegen. Sollte es dazu kommen, berate ich Sie selbstverständlich umfassend.
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