Bußgeldbescheid bekommen?
Ich helfe weiter!
Kriegt man einen Bußgeldbescheid ist man schnell in der Sache überfordert. Ich helfe Ihnen dabei weiter!
Zunächst werde ich Sie kompetent zum Fall aufklären und den Bußgeldbescheid sowie Ihre Erfolgsaussichten kostenfrei prüfen. Gemeinsam besprechen wir das weitere Vorgehen. Bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung hole ich vorab für Sie eine Deckungszusage ein.
Sollte ein Einspruch erfolgsversprechend sein, werde ich diesen fristgerecht einlegen und begründen.
Danach wird die zuständige Bußgeldstelle den Einspruch prüfen. Dafür sammelt diese weitere Beweise und bewertet diese im sog. Zwischenverfahren. Hierbei kann es dazu kommen, dass die zuständige Bußgeldstelle nach Auswertung der Beweise dem Einspruch stattgibt.
Sollte die Bußgeldstelle den Einspruch nicht stattgeben, übergibt Sie das Verfahren an die Staatsanwaltschaft und es kommt zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht. Nach dieser Hauptverhandlung ergeht eine Entscheidung. Dabei können Sie freigesprochen, das Verfahren eingestellt oder verurteilt werden.
Sollten Sie mit dem Urteil nicht einverstanden sein, können Sie Rechtsbeschwerde gegen das Urteil einlegen. Sollte es dazu kommen, berate ich Sie selbstverständlich umfassend.
Wollen Sie mich diesbezüglich bevollmächtigen? Stellen Sie gerne direkt eine Mandatsanfrage!